AGB

 

Allgemeines

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend
1.2 Lieferverträge kommen, auch soweit sie durch Vermittler oder Vertreter entgegengenommen werden, erst aufgrund unserer schriftlichen Gegenbestätigung rechtswirksam zustande. Dies ist auch für den Leistungsumfang allein maßgebend. Die Erteilung einer Rechnung steht der förmlichen Auftragsbestätigung gleich.
1.3 Die Änderung schriftlich fixierter Vertragsbedingungen bedarf ihrerseits stets der Schriftform.

1.4 Der Käufer bzw. Auftraggeber erklärt sein Einverständnis zu diesen Bedingungen.

Preise

2.1 Unsere Angebotspreise verstehen sich netto in Euro und gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Verkaufslager.

2.2 Listenpreise halten wir auf die Dauer von vier Wochen ab Bestellung ein. Erfolgt die Lieferung vereinbarungsgemäß oder aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben (4.2) um mehr als vier Wochen später, so gilt der dann gültige Listenpreis.

Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar.
3.2 Mit Eintritt der Fälligkeit haben wir das Recht, für jede einfache Mahnung 10,- € für jeden eingeschriebenen Brief 15,- € zuzüglich Porto sowie Verzugsgebühren in Höhe von 1,5 % vom geschuldeten Betrag für jeden angefangenen Monat zu berechnen. Zahlt der Käufer den geschuldeten Betrag auch nach der dritten Mahnung nicht, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Bei Großaufträgen gelten außerdem entweder die im Einzelfall vereinbarten Zahlungsbedingungen oder aber es wird 30% der Auftragssumme bei Erhalt des Auftrages, 40% bei Lieferung und Installation und 30 % nach Abnahme des Projektes rein Netto fällig.
3.4 Wechsel nehmen wir grundsätzlich zu zahlungshalber und unter dem Vorbehalt uneingeschränkter Diskontfähigkeit an. Diskontspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Käufers und sind nach Aufgabe bar zu zahlen. Auch wenn wir einen Wechsel nicht diskontieren, ist die Forderung während der Laufzeit wie zu (3.2) zu verzinsen. Wir übernehmen keine Haftung für rechtzeitige Vorzeigung, Protest, Benachrichtigung und Zurückweisung im Falle der Nichteinlösung.
3.5 Grundlage des Vertrages ist stets die unverminderte Kreditwürdigkeit des Käufers. Bei Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse, namentlich bei Eröffnung eines Konkurses oder Vergleichsverfahrens, aber auch bei Wechsel oder Scheckprotesten sind wir berechtigt, auf Vorauskasse zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten. Kommt der Käufer im Falle von Ratenzahlungen mit zwei Raten ganz oder teilweise länger als eine Woche in Rückstand, so ist überdies der gesamte Restbetrag sofort fällig, auch soweit wir Wechsel entgegengenommen haben.
3.6 Alle Zahlungen sind nur an unsere Firma zu leisten und gelten erst bei vorbehaltloser Gutschrift auf einem Bank oder Postgirokonto unserer Firma als erfolgt.
3.7 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

3.8 Bei erteilter Einzugsermächtigung wird der Rechnungsbetrag 3 Tage nach Versand der Rechnung vom Konto des Empfängers abgebucht.

Lieferfristen

4.1 Wir bemühen uns, genannte Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten.
4.2 Alle nicht von uns zu vertretenden Ereignisse, namentlich Fälle höherer Gewalt (z. B. Krieg, Blockade, Feuer, Aufruhr, Streik, Betriebsstörungen bei Vorlieferanten oder bei uns) sowie unvorhersehbare behördliche Maßnahmen berechtigen uns, nach unserer Wahl entweder vom Vertrag zurückzutreten, im Rahmen des Möglichen Teillieferungen zu erbringen oder den Zeitpunkt der Lieferung um die Dauer es hindernden Ereignisses hinauszuschieben. Geraten wir in Verzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist des § 326 BGB muss mittels Einschreibebrief gesetzt werden, sie ist auf mindestens sechs Wochen zu bemessen. Ein Recht, darüber hinaus Schadenersatz zu verlangen, ist auf Fälle beschränkt, in denen uns oder unseren Erfüllungsgehilfen eine grob fahrlässige Vertragsverletzung nachgewiesen wird.

Lieferbedingungen

5.1 Wenn mit dem Käufer nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand mit einem Transportmittel nach unserer Wahl.
5.2 Die Gefahr geht mit der Absendung ab Verkaufslager auf den Käufer über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Käufers, so geht die Gefahr bereits vom Tage der Versandbereitschaft auf ihn über.
5.3 Die Kosten für den Versand gehen zu Lasten des Käufers.
5.4 Versicherungen gegen Transport-und Lagerschäden erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers; die damit verbundenen Kosten gehen zu seinen Lasten.

Gewährleistung

6.1 Mängelrügen müssen uns innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden, bei verdeckten Schäden innerhalb einer Woche nach deren Feststellung. Voraussetzung für ein Entstehen unsererseits ist außer der Einhaltung dieser Frist auch, da für uns die Möglichkeit zur sofortigen Besichtigung eingeräumt wird.
6.2 Nach dem Gefahrenübergang stehen wir für vorher verursachte Mängel an Maschinen, Maschinenteilen, Ersatzteilen in der Weise ein, dass wir Teile, an denen Fehler nachgewiesen werden, nach unserer Wahl kostenlos nachbessern oder durch neue ersetzen.
6.3 Für Materialfehler übernehmen wir zusätzlich eine Garantie auf die Dauer von sechs Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Lieferung, wenn uns soweit der Hersteller und/oder Generalvertreter die Garantieverpflichtung anerkennt.
6.4 Sofern eine Mängelrüge begründet ist, werden wir die gelieferte Ware nach unserer Wahl entweder nachbessern oder gegen ein fehlerfreies Produkt umtauschen. Nur bei mehrmaligem Fehlschlagen unserer Bemühungen steht dem Käufer das Recht zu, eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen uns oder unseren Erfüllungsgehilfen eine grob fahrlässige Vertragsverletzung nachgewiesen wird.
6.5 Die Gewährleistung hängt davon ab, dass die gelieferte Ware ordnungsgemäß gelagert und gewartet wird. Bei Maschinen führt jeder betriebsfremde Eingriff zum Verlust des Rügerechts.
6.6 Dem natürlichen Verschleiß unterliegende Teile, wie Farbbänder, Gummiwalzen, Schreib- und Leseköpfe sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
6.7 Gebrauchte Geräte und Maschinen werden verkauft wie besichtigt, unter Ausschuß jeglicher Gewährleistung.
6.8 Einen Anspruch aus Gewährleistung auf Nachbesserung oder Wandlung besteht nur dann, wenn der Käufer die beanstandeten Teile am Sitz der Verkäuferin dieser übergibt. Dem steht es gleich, wenn die Verkäuferin durch Versendungen seitens des Käufers in den Besitz der verkauften und fehlerhaften Teile gelangt.

Leihgebühren

7.1 Für von uns zur Verfügung gestellte Mietgeräte berechnen wir 1 % des Nettoverkaufspreises pro Tag.

Eigentumsvorbehalt

8.1 Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen.
8.2 Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen unser Eigentum (Kontokorrentvorbehalt)
8.3 Im Falle des Rücktritts vom Vertrag sind wir berechtigt, die sofortige Rücklieferung auf Kosten des Käufers zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht an unserem Eigentum ist ausgeschlossen. Treten wir berechtigt vom Vertrage zurück, so können wir Schadenersatz beanspruchen; wir sind berechtigt, diesen vorbehaltlich weitergehenden Einzelnachweises mit 40 % vom Verkaufspreis zu pauschalieren.
8.4 Von uns gelieferte Anlagen, Maschinen und Geräte sind sachgerecht zu warten und zu pflegen. Der Käufer haftet für jede Art der Wertminderung und verpflichtet sich, unser Eigentum gegen Verlust und Wertminderung gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden und Transportgefahr angemessen zu versichern. Versicherungsansprüche in Schadensfällen gelten schon jetzt zahlungshalber an uns abgetreten.
8.5 Der Käufer ist zur Verfügung über unser Eigentum nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu einer auch im Rahmen anschließenden Verpfändung ist er nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung befugt.
8.6 Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Er ist aber nicht berechtigt, über solche Forderungen durch Abtretung an Dritte zu verfügen.
8.7 Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Käufer verpflichtet, sich ab sofort jeder Verfügung über unser Eigentum zu enthalten und uns auf Erfordern ein Verzeichnis unseres Eigentums sowie eine Liste der abgetretenen Außenstände mit allen zum Einzug erforderlichen Einzelheiten mitzuteilen und nach unseren Weisungen den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen. Die Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen gehen zu seinen Lasten.
8.8 Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
8.9 Von Zugriffen Dritter auf unser Eigentum sowie von Pfändungen an uns abgetretener Ansprüche sind wir unverzüglich zu unterrichten.
8.10 Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen ihm ohne Einschränkung zustehen. Wir verpflichten uns, die nach den vorstehenden Bestimmungen uns zustehenden Sicherungen insoweit – nach unserer Wahl – freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 25 % übersteigt.
8.11 Vermischung und Verarbeitung von uns gelieferter Ware erfolgt in unserem Namen, so dass das Miteigentum gem. § 347 ff BGB unmittelbar auf uns übergeht. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für alle Sachen, die in unserem Miteigentum stehen.
8.12 Das Verlangen der Herausgabe und die Inbetriebnahme, an der wir nach den vorstehenden Bestimmungen Eigentümer oder Miteigentümer sind, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Windhagen.