Allgemeines
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend
1.2 Lieferverträge kommen, auch soweit sie durch Vermittler oder Vertreter entgegengenommen werden, erst aufgrund unserer schriftlichen Gegenbestätigung rechtswirksam zustande. Dies ist auch für den Leistungsumfang allein maßgebend. Die Erteilung einer Rechnung steht der förmlichen Auftragsbestätigung gleich.
1.3 Die Änderung schriftlich fixierter Vertragsbedingungen bedarf ihrerseits stets der Schriftform.
1.4 Der Käufer bzw. Auftraggeber erklärt sein Einverständnis zu diesen Bedingungen.
Preise
2.1 Unsere Angebotspreise verstehen sich netto in Euro und gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Verkaufslager.
2.2 Listenpreise halten wir auf die Dauer von vier Wochen ab Bestellung ein. Erfolgt die Lieferung vereinbarungsgemäß oder aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben (4.2) um mehr als vier Wochen später, so gilt der dann gültige Listenpreis.
Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar.
3.2 Mit Eintritt der Fälligkeit haben wir das Recht, für jede einfache Mahnung 10,- € für jeden eingeschriebenen Brief 15,- € zuzüglich Porto sowie Verzugsgebühren in Höhe von 1,5 % vom geschuldeten Betrag für jeden angefangenen Monat zu berechnen. Zahlt der Käufer den geschuldeten Betrag auch nach der dritten Mahnung nicht, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Bei Großaufträgen gelten außerdem entweder die im Einzelfall vereinbarten Zahlungsbedingungen oder aber es wird 30% der Auftragssumme bei Erhalt des Auftrages, 40% bei Lieferung und Installation und 30 % nach Abnahme des Projektes rein Netto fällig.
3.4 Wechsel nehmen wir grundsätzlich zu zahlungshalber und unter dem Vorbehalt uneingeschränkter Diskontfähigkeit an. Diskontspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Käufers und sind nach Aufgabe bar zu zahlen. Auch wenn wir einen Wechsel nicht diskontieren, ist die Forderung während der Laufzeit wie zu (3.2) zu verzinsen. Wir übernehmen keine Haftung für rechtzeitige Vorzeigung, Protest, Benachrichtigung und Zurückweisung im Falle der Nichteinlösung.
3.5 Grundlage des Vertrages ist stets die unverminderte Kreditwürdigkeit des Käufers. Bei Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse, namentlich bei Eröffnung eines Konkurses oder Vergleichsverfahrens, aber auch bei Wechsel oder Scheckprotesten sind wir berechtigt, auf Vorauskasse zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten. Kommt der Käufer im Falle von Ratenzahlungen mit zwei Raten ganz oder teilweise länger als eine Woche in Rückstand, so ist überdies der gesamte Restbetrag sofort fällig, auch soweit wir Wechsel entgegengenommen haben.
3.6 Alle Zahlungen sind nur an unsere Firma zu leisten und gelten erst bei vorbehaltloser Gutschrift auf einem Bank oder Postgirokonto unserer Firma als erfolgt.
3.7 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
3.8 Bei erteilter Einzugsermächtigung wird der Rechnungsbetrag 3 Tage nach Versand der Rechnung vom Konto des Empfängers abgebucht.
Lieferfristen
4.1 Wir bemühen uns, genannte Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten.
4.2 Alle nicht von uns zu vertretenden Ereignisse, namentlich Fälle höherer Gewalt (z. B. Krieg, Blockade, Feuer, Aufruhr, Streik, Betriebsstörungen bei Vorlieferanten oder bei uns) sowie unvorhersehbare behördliche Maßnahmen berechtigen uns, nach unserer Wahl entweder vom Vertrag zurückzutreten, im Rahmen des Möglichen Teillieferungen zu erbringen oder den Zeitpunkt der Lieferung um die Dauer es hindernden Ereignisses hinauszuschieben. Geraten wir in Verzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist des § 326 BGB muss mittels Einschreibebrief gesetzt werden, sie ist auf mindestens sechs Wochen zu bemessen. Ein Recht, darüber hinaus Schadenersatz zu verlangen, ist auf Fälle beschränkt, in denen uns oder unseren Erfüllungsgehilfen eine grob fahrlässige Vertragsverletzung nachgewiesen wird.